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Unsere Buchempfehlung zur Krankenversicherung
Für Versicherungen gilt immer:maximaler Schutz bei minimalem finanziellen Aufwand.
Sind Sie als Übersetzer nun unterversichert oder überversichert?
Übersichtstabellen und Checklisten helfen Ihnen dabei die richtige Absicherung für Ihre freiberufliche Tätigkeit zu finden.

Vom Start weg richtig versichert: Durchblick im Versicherungsdschungel.
für Übersetzer: privat oder gesetzlich krankenversichern?
Es kommt immer auf den vorliegenden Fall an.
Der Übersetzer, der eine Familie ernähren muss, aber über kein allzu üppiges Einkommen verfügt, ist sicherlich mit der gesetzlichen Krankenversicherung besser bedient.
Hier kann er die Familienversicherung in Anspruch nehmen und so die Kinder und eventuell den Ehepartner, sofern dieser über ein nur geringes monatliches Einkommen verfügt, kostenlos mitversichern lassen.
Das ist in der privaten Krankenversicherung nicht möglich, dort müsste jedes Familienmitglied selbst versichert werden.
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert ist, kann sich auch als Privatpatient beim Arzt vorstellen.
Doch die Rechnung wird dann nicht komplett von der Versicherung getragen, sondern nur in der Höhe des festgelegten Satzes. Den Rest muss der Versicherte selbst übernehmen.
Führen Sie jetzt doch einmal einen Vergleich durch:
Die wesentlichen Unterschiede bei gesetzlich oder privat krankenversicherten Übersetzern
Verschreibt der Arzt Heil- und Hilfsmittel oder Medikamente, so muss der gesetzlich Versicherte eine Zuzahlung leisten.Diese beträgt mindestens fünf Euro und richtet sich nach dem Preis des jeweiligen Mittels.
Pro Jahr dürfen die Zuzahlungen bis zu zwei Prozent des Einkommens des Versicherten betragen, bei chronisch Kranken maximal ein Prozent.

Der privat Versicherte hingegen kann die volle Kostenerstattung in Anspruch nehmen.
Das gilt auch für Sehhilfen, wobei hier die Höhe der Übernahme vertraglich geregelt ist und auch vom gewählten Tarif abhängt.
Wird eine Behandlung im Krankenhaus nötig, so kann der gesetzlich Versicherte zwischen den Krankenhäusern wählen, die einen Leistungsvertrag mit den Krankenkassen abgeschlossen haben, die Hochschulkliniken sind oder im Krankenhausbedarfsplan des Landes aufgeführt sind.
Private Krankenhäuser kommen nicht in Betracht. Der privat Versicherte hingegen kann zwischen allen Krankenhäusern wählen.
Neben den üblichen Leistungen, die dann auch die private Krankenversicherung übernimmt, werden dem privat Versicherten Zusatzleistungen geboten, wie die Unterbringung im Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung, welche entweder vor Ort geklärt werden können oder direkt im gewählten Tarif der Krankenversicherung benannt sind.
Im Falle einer längeren Krankheit kann der gesetzlich Versicherte das Krankengeld beziehen, welches maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens beträgt und ab der siebten Woche einer Krankheit gezahlt wird.
Der Übersetzer muss allerdings für diese ersten sechs Wochen andere Vorkehrungen treffen.
Das gilt auch, wenn er privat versichert ist.
Die private Krankenversicherung zahlt kein Krankengeld, eine zusätzliche Krankentagegeldversicherung ist sinnvoll, um den finanziellen Verlust auszugleichen.
