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Eines von vielen Angeboten:
Geprüfter IHK-Übersetzer
Auch, wer in einem Unternehmen bereits tätig ist, kann eine Prüfung zum Übersetzer ablegen.
Das nennt sich dann Geprüfter Übersetzer (IHK).
Rund 450 Euro kostet die Prüfung, die Kosten werden aber häufig vom Unternehmen übernommen, wenn der Prüfling auf dessen Vorschlag an der Prüfung teilnimmt und später im Unternehmen eingesetzt werden soll.
Viele Firmen weiten ihre Handelsbeziehungen aus und entwickeln starke Verflechtungen mit dem Ausland.
Für eine komplikationslose Kommunikation sind dann aber fundierte Fremdsprachenkenntnisse notwendig.
Um diese nachzuweisen, kann die Prüfung bei der IHK abgelegt werden.
Zuerst einmal ist die Anmeldung dafür notwendig.
Die Anmeldung erfolgt zu einem der festgelegten Prüfungstermine, von denen es meist zwei in einem Jahr gibt.
Mit dem Anmeldeformular sind die geforderten Nachweise über den Kenntnisstand zu erbringen.
So muss eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen worden sein – oder eine andere, adäquate – und es müssen Fähigkeiten, die ein Übersetzer für seine Tätigkeit benötigt, vorhanden sein.
Außerdem gehören tiefgehende sprachliche Kenntnisse, nicht nur der Sprache an sich, sondern auch spezifisch auf die Wirtschaft ausgerichtet, dazu.
Der Nachweis erfolgt über entsprechende Zeugnisse der Aus- und Weiterbildung.
Außerdem muss die Tätigkeit des Antragstellers erkennen lassen, dass er sich in einer Position befindet, in der er die geforderten Kenntnisse einsetzt.
Ziele der IHK-Prüfung zum Übersetzer
Die Prüfung selbst hat zum Ziel, dass eine Überprüfung der Fähigkeit zum Übersetzen gehobener wirtschaftlicher Texte möglich ist.Geprüft wird daher zum Beispiel, ob der Prüfling in der Lage ist, ein Gespräch über ein Thema aus der Wirtschaft auf hohem Niveau zu führen, ob er selbst einen Text zu einem vorgegebenen Thema verfassen kann und wie es um die reine sprachliche und inhaltliche Übersetzungskunst bestellt ist.
Die Anmeldung zur Prüfung sollte einen Monat vorher erfolgen, der genaue Termin wird dann mit der Zulassungsbestätigung mitgeteilt.
Dann findet die Prüfung statt und sechs bis acht Wochen später erhält der Prüfling das Ergebnis in schriftlicher Form. Hier wird ihm auch der Termin für die mündliche Prüfung mitgeteilt, an deren Ende er das vorläufige Ergebnis der gesamten Prüfung erhält.
Wird die Prüfung nicht bestanden, so kann sie noch zweimal wiederholt werden.
