Die Zahlungsüberwachung und Mahnung für Übersetzer
Der Übersetzer sollte immer sorgfältig sein Rechnungsausgangsbuch führen, um sofort feststellen zu können, welche Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen noch nicht nachgekommen sind.
Fortlaufende Forderungen und die Zahlungseingänge können so jederzeit nachvollzogen werden.
Zahlt ein Kunde einmal nicht pünktlich, so wird im ersten Schritt schriftlich an die Zahlung erinnert.
Dies ist noch nicht im Sinne des Mahnwesens zu verstehen. Bleibt die Zahlung auch weiterhin aus, so wird der Kunde in Verzug gesetzt, was den Übersetzer berechtigt, Verzugszinsen oder weiteren Schadenersatz zu beanspruchen.
Die Verzugszinsen berechnen sich anhand des Zinssatzes, der halbjährlich von der Europäischen Zentralbank herausgegeben wird. #
Der fällige Rechnungsbetrag wird mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verzinst, ist kein Verbraucher beteiligt, können sogar acht Prozentpunkte erhoben werden.
Der Verzug wird dadurch definiert, dass der Kunde auch eine befristete Mahnung hin nicht zahlt, wenn der Kunde die Zahlung nicht wie vertraglich vereinbart zu einem im Kalender erkennbaren Termin vornimmt oder,
wenn es sich um reine Geldforderungen handelt, der der Kunde innerhalb von dreißig Tagen nach Fälligkeit oder Zugang der Rechnung noch nicht gezahlt hat.
Für letzteren Fall ist es aber nötig, dass der pünktliche Zugang der Rechnung bewiesen werden kann.
Insgesamt ist es immer ratsam, dem Kunden Zeit zur Überprüfung der Arbeit und ein angemessenes Zahlungsziel zuzugestehen, ehe etwas zur Mahnung unternommen wird.
Ein Honorarausfall ist immer ein Ärgernis - deshalb schnell mahnen!
Zahlt der Kunde selbst nach einer oder mehreren Mahnung nicht, so kann ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt werden. Die Landesjustizverwaltungen sind die richtige Adresse für Informationen oder Formulare für die Ausstellung eines Mahnbescheides.

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