Lektorat bzw. Lektor in Trier

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Trier Kompetenzliste freier Lektoren in Trier:

Lektoren mit ausführlichen Vorstellungsseiten
D-54290
Trier
Feldstraße 31

Telefon: 017641396061

Lektoren mit Grundeintrag
D-54295
Trier
Trevererstraße 2

Telefon: 0651 300552

Kompetenzliste freier Lektoren im Umfeld von Trier:

Lektoren mit Grundeintrag im Umland von Trier
D-54298
Aach (bei Trier)
In der Helt 26

Telefon: 06 51 - 14 06 25


Mehr als 750.000 Übernachtungen verzeichnet die Stadt Trier pro Jahr, außerdem werden alljährlich mehr als 3,5 Millionen Tagesbesucher gezählt.

Trier gilt als wichtige Kultur- und Tourismusstadt, kein Wunder also, dass viele Lektoren gerade in diesem Bereich tätig sind.

Ein Lektorat übernimmt hier die Korrektur von Broschüren und Anzeigen, Flyern und Werbeschriften der Tourismusunternehmen. 

Bildung in Trier

© Ludwig Christ - Fotolia.com Trier-LektoratTrier gilt als sehr junge Stadt, die dank der zahlreichen Studenten immer am Nabel der Zeit lebt.

Dabei wird Bildung hier besonders großgeschrieben.

Die Universität und die Fachhochschule sind dabei nicht nur für die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses zuständig, sondern ermöglichen es auch den Unternehmen, qualifizierte Mitarbeiter zu finden.

Dabei sind die kurzen Wege von großer Bedeutung, außerdem die Kooperationsmöglichkeiten der Unternehmen mit den Bildungseinrichtungen.

Der Wissenstransfer gilt als wichtiger Wettbewerbsvorteil für die Stadt. 

Rechtsgültigkeit mündlicher Verträge

Viele Lektoren vertrauen auf die Gültigkeit eines mündlichen Vertrags.

Da werden am Telefon oder in einem persönlichen Gespräch Zusagen gemacht, die später allerdings nicht mehr nachvollzogen werden können.

Im Endeffekt steht Aussage gegen Aussage und meist ist es nur dem Nachgeben einer beteiligten Partei zu verdanken, dass kein Rechtsstreit aus der Sache wird.

Es ist daher sinnvoll, einen Vertrag immer schriftlich zu fixieren. S

icher ist der mündliche Vertrag rechtsgültig, dennoch können hier eben keine Absprachen bewiesen werden. Im schriftlichen Vertrag sollten sämtliche Absprachen in Bezug auf Arbeitsleistung, Honorar, Zahlungstermine, Preisberechnung und Haftung niedergeschrieben werden. 

Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zum Thema Recht.



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