Einnahmen-Überschussrechnung für Übersetzer
Für die Anwendung der Einnahmen-Überschussrechnung gibt es einige Regeln zu beachten.
Insgesamt sind es drei Prinzipien, an die sich der Freiberufler halten muss. Zur Ermittlung des Gewinns werden - als erste Grundregel – die Einnahmen über die Ausgaben gesetzt. Das heißt, Einnahmen minus Ausgaben ergibt Verlust oder Gewinn.

Bei der Einnahmen-Überschussrechnung muss das Zuflussprinzip beachtet werden.
Das bedeutet, dass die Einnahmen immer dann zu versteuern sind, wenn sie tatsächlich angefallen sind. Kann der Umsatz also zum Beispiel im Januar verbucht werden, die Leistung wurde aber im Dezember des letzten Jahres erbracht, müssen die Einnahmen im neuen Jahr versteuert werden.
Das kann zur so genannten Gewinnverschiebung führen.
Wer im alten Jahr einen ausreichend hohen Umsatz hatte und nun noch einen Auftrag zur Abrechnung offen hat, der kann dem Kunden ein großzügigeres Zahlungsziel einräumen. Oder die Rechnungslegung wird etwas verzögert und der Betrag wird erst im neuen Jahr fällig. Damit wird die Summe auch erst im neuen Jahr versteuert und nicht mehr dem Gewinn des alten Jahres angerechnet.
Dies führt aber langfristig nur zu einer Verschiebung, denn wenn mehrere Jahre betrachtet werden, ergibt sich am Ende doch die gleiche Summe an Honoraren, die versteuert werden müssen.
Zuletzt sei das Abflussprinzip genannt.
Dieses besagt analog zum Zuflussprinzip, dass die Ausgaben auch immer nur dann angerechnet werden können, wenn sie tatsächlich angefallen sind.
Die Ausgabe kann also für das neue Jahr angesetzt werden, auch wenn die Lieferung, beispielsweise eines Wirtschaftsgutes, noch im alten Jahr erfolgte und die Rechnung ebenfalls auf das alte Jahr datiert war. Ausschlaggebend ist einzig und allein der Zeitpunkt der Zahlung.
Als Ausnahme muss noch die Zehn-Tage-Regel genannt werden, die sich auf die zehn Tage vor und die zehn Tage nach Jahreswechsel bezieht. Die Zahlungen, die in diesem Zeitraum erbracht werden, müssen auch zu dem Zeitpunkt abgerechnet werden.
Das gilt für alle Zahlungen, die regelmäßig geleistet werden, wie etwa Mieten oder Gehaltszahlungen.
Die Höhe der Beträge spielt dabei aber keine Rolle, die Rechnungen können unterschiedlich hoch ausfallen.

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