Startseite-Übersetzer >> Empfehlungen > private Krankenversicherung für Übersetzer
Infos zur Krankenversicherung
Diese Beträge zum Thema Krankenkasse für Übersetzer könnten Sie auch noch interessieren:- gesetzliche Krankenkasse Übersetzer
- private Krankenversicherung Übersetzer
- privat oder gesetzlich krankenversichern
- private Pflegeversicherung
Unsere Buchempfehlung zur Krankenversicherung
Für Versicherungen gilt immer:maximaler Schutz bei minimalem finanziellen Aufwand.
Sind Sie als Übersetzer nun unterversichert oder überversichert?
Übersichtstabellen und Checklisten helfen Ihnen dabei die richtige Absicherung für Ihre freiberufliche Tätigkeit zu finden.

Vom Start weg richtig versichert: Durchblick im Versicherungsdschungel.
Basistarif der privaten Krankenversicherung für Übersetzer
Diese Leistungen sind aber nicht identisch. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung schützt der Basistarif der privaten Anbieter zum Beispiel europaweit.
Die Einrichtung des Basistarifes hat vor allem soziale Beweggründe, deshalb werden auch nur bestimmte Personengruppen aufgenommen.
Er darf nicht mit Zusatzversicherungen kombiniert werden.
Mit dem Basistarif sollen also die wichtigsten ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen abgesichert werden.
Es gibt auch den so genannten beihilfekonformen Standardtarif.
Er richtet sich an all jene Versicherte, deren Arbeitgeber sich bis zur Hälfte an Behandlungskosten beteiligt. Der Versicherte muss dann über seine eigene Versicherung nur noch die andere Hälfte der Kosten absichern.
Führen Sie jetzt doch einmal einen Vergleich zum Basistarif durch:
Weitere Informationen über den Basistarif bzw. Standardtarif der PKV
Der Beitrag, der für den Standardtarif zu zahlen ist, wird im Einzelfall errechnet.Es gibt aber eine Beitragsgarantie.
Diese besagt, dass der Beitrag nicht höher steigen darf, als der durchschnittliche Höchstbeitrag in der freiwillig gesetzlichen Krankenversicherung.
Je jünger der Versicherte ist, desto niedriger fallen die Beiträge aus.
Das hat unter anderem mit der Altersrückstellung zu tun, die nun einmal rascher angegangen werden muss, wenn der Versicherte schon älter ist.
Grundsätzlich gilt, dass der Versicherte mindestens 65 Jahre alt sein muss, wenn er in den Standardtarif wechseln möchte.
Wer älter als 55 Jahre ist, muss unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen, damit er wechseln kann.
Hinzu kommt, dass der Antragsteller seit mindestens zehn Jahren in der privaten Krankenversicherung Mitglied sein muss.
Hierbei zählt aber nur die Vollmitgliedschaft, wer in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist und nur zusätzliche private Leistungen abgesichert hat, kann nicht wechseln.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es auch möglich, dass der Versicherte schon vor Erreichen der genannten Altersstufen in den Standard- bzw. Basistarif der privaten Krankenversicherungen wechselt.
Das ist immer dann möglich, wenn aus Krankheitsgründen eine vorzeitige Rente bezogen werden soll.
Eine Besonderheit gibt es, wenn beide Ehepartner im Standardtarif versichert sind. Sie müssen zusammen genommen nur maximal 150 Prozent des derzeit geltenden Höchstbeitrages zur gesetzlichen Krankenversicherung in ihren Tarif einzahlen.
Auch die Pflegeversicherung darf den Maximalbetrag der sozialen Pflegeversicherung nicht übersteigen.
Die Leistungen der privaten Anbieter in Bezug auf den Basisi- bzw. Standardtarif sind brancheneinheitlich geregelt und unterscheiden sich daher auch nicht.
Auch der Höchstbeitrag ist einheitlich festgelegt. Geringe Unterschiede können nur im normal berechneten Beitrag auftreten.
